Naturheilpraxis König

Selbstzahler

Heilpraktiker Leistungen sind bei den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattungsfähig. Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung sind daher in der Regel Selbstzahler. Sie können aber ggf. die Behandlungskosten beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend machen.

Im Einzelfall übernehmen jedoch manche Krankenkassen auch bestimmte heilpraktische Behandlungen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Versicherung.
Weitere Informationen zu privaten Zusatzversicherungen erhalten Sie z.B. hier: www.miske-loeck.de oder www.carl-rehder.de

Privatpatienten

Privatkassen und Zusatzversicherungen übernehmen ganz oder anteilig die Kosten von heilpraktischen Leistungen – je nach Art des abgeschlossenen Vertrages. Für die Rechnungsstellung gilt die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Preisliste

Schmerzbehandlung:
Erstsitzung mit ausgiebiger Anamnese: 90,00 Euro
Weiterführung der Behandlung (pro 60 Min.): 75,00 Euro
STR Schmerzkonzept nach Raslan®: 1. Termin 120,00 Euro
ab dem 2. Termin 80,00 Euro
Bioresonanztherapie: nach Aufwand / Sitzung 40,00 – 50,00 Euro
gesund und aktiv Stoffwechselprogramm
schnell Abnehmen (inkl. Stoffwechselanalyse) 239,50 Euro
alle weiteren Pläne (inkl. Stoffwechselanalyse) 356,00 Euro

Weitere Behandlungen auf Anfrage. 

Die Entscheidung, das Angebot anzunehmen oder nicht, steht Ihnen selbstverständlich frei.

Die Bezahlung ist unabhängig von der Erstattung und deren Höhe ihrer Krankenkasse, im Anschluss an die Behandlung in bar mich zu leisten. Nach §4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit.